Ethanolbeimischung: Vorsicht ist geboten

Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu fünf Prozent Bioethanol (E5) enthält, kommt zum Jahreswechsel Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von maximal 10 Prozent an die Tankstellen. Die Produktbezeichnung lautet "E10". Rund 90 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge mit Ottomotoren vertragen den neuen E10-Sprit. Bei den restlichen zehn Prozent ist aber Vorsicht geboten. Denn: Bei Fehlbetankung kann es zu Motorschäden kommen. Autofahrer, die sich nicht sicher sind, ob ihr Fahrzeug E10 verträgt, können beim Hersteller nachfragen oder sich beim ADAC im Internet unter www.adac.de/e10 informieren.

Trotz der Einführung des neuen Kraftstoffs, der an den Säulen entsprechend gekennzeichnet werden soll, wird E5 weiterhin an den Tankstellen erhältlich sein. Laut Aussagen der Bundesregierung gilt dies auf unbefristete Zeit. Da davon auszugehen ist, dass die Mineralölkonzerne den Absatz von E10 mit einem Preisvorteil ankurbeln werden, wird der Preis für E5 voraussichtlich höher liegen. Der ADAC wird daher den Markt sehr genau im Visier haben und die Autofahrer über aktuelle Preisentwicklungen informieren.

Einige Staaten, zum Beispiel Frankreich, bieten nur noch Superbenzin mit zehnprozentigem Bioanteil an. Autos, die kein E10 vertragen, müssen dort mit dem teureren Super Plus betankt werden.

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Quelle: ADAC