Wer zahlt bei einem Unfall wegen falscher Winter-Bereifung?

In diesem Jahr wird es ernst: Nach der neuen Straßenverkehrsordnung(StVO) muss jeder Autofahrer im Winter für eine "geeignete Bereifung" sorgen. Das ist zwar seit langem bekannt, doch welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen es hat, mit den falschen Pneus "erwischt" zu werden, weiß kaum jemand: Jeder dritte Autofahrer (38,5%) gibt zu, sich in Versicherungsfragen zum Thema Winterreifen nicht auszukennen. Das hat jetzt eine repräsentative Emnid-Studie ergeben, die im Auftrag Deutschlands führender Reifenhändler-Kooperation point S unter knapp 2.000 Männern und Frauen ab 18 Jahren durchgeführt wurde. Bei den 18- bis 29-Jährigen ist sogar mehr als die Hälfte (59,6%) der Befragten nicht informiert.

Jetzt steigt die Unfallgefahr Fakt ist: Sommerreifen sind für Schnee und Eis völlig ungeeignet. Die deutlich gestiegene Anzahl der Unfälle im vergangenen, sehr kalten Winter hat viele Menschen aufgerüttelt. Allein wegen der Schnee- und Eisglätte auf deutschen Straßen gab es insgesamt 12.359 Crashs mit Personenschaden (plus 31% gegenüber Vorjahr!). Die Nachfrage nach Winterreifen ist dementsprechend groß. Wer bei Routinekontrollen der Polizei ertappt wird, trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs zu sein, zahlt künftig ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Behindert das Auto den Verkehr oder ist es sogar in einen Unfall verwickelt, sind bis zu 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig. Der Autofahrer riskiert zudem eine Mitschuld, so dass die Versicherung des Gegners nur einen Teil des Schadens ersetzt, die eigene Haftpflicht den Rest übernehmen muss und deshalb die Prozente steigen. Der Verlust des Kaskoversicherungsschutzes droht, wenn darüber hinaus "grob fahrlässiges Verhalten" angenommen werden kann.

Aber auch mit Winterreifen kann man Ärger mit der Versicherung bekommen. Zum einen ist es natürlich wichtig, dass die Profilstärke ausreichend ist. "Winterreifen sollten spätestens bei einer Rest-Profiltiefe von 4 mm oder nach sechs Jahren ersetzt werden", empfiehlt Rainer Baßler, Produktmanager Reifen der point S Deutschland GmbH. Die point S-Kooperation hält in ihren rund 750 Stationen bundesweit ein breites Angebot an Marken-Reifen bereit.

Ein anderes Thema ist die Geschwindigkeitskategorie der Winterreifen. So sind für Autos, die schneller als 190 km/h fahren können, Reifen erhältlich, die bis 210 km/h zugelassen sind. Um Geld zu sparen, kann man sich aber auch die günstigere Variante mit einem Tempolimit von nur 190 km/h montieren lassen, wenn im Sichtbereich des Fahrers ein entsprechender Aufkleber platziert wird. "Wer sich dafür entscheidet, sollte sich an die Höchstgeschwindigkeit halten", betont Verkehrsrechtler Hans-Jürgen Geb-hardt aus Homburg/Saar. Denn kommt es durch einen Reifenschaden nach überhöhtem Dauertempo zu einem Unfall, kann die Versicherung in der Haftpflicht im Nachhinein Regress verlangen. In der Vollkasko zahlt sie laut Gebhardt überhaupt nicht.

Mobil bleiben - Winterreifen aufziehen

Alle, die noch mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten jetzt ganz schnell handeln. Denn für die Wintervariante gilt die Faustregel: von O bis O, also von Oktober bis Ostern. Beim Kauf eines Satzes Winter-Kompletträder (aus dem Angebot der point S-Werbebeilage) erhalten Kunden von point S die Befüllung mit der High-Tech-Reifenfüllung PRO-FILL und die point S-Reifengarantie kostenlos dazu.
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Quelle: AMG Hamburg