Dashcams für "anlassbezogenes Aufzeichnen"

Kameras, die durch die Windschutzscheibe das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, sind umstritten: Ob Aufnahmen als Beweis vor Gericht gelten, beispielsweise bei einem Unfall, ist fraglich. Der 54. Deutsche Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt jetzt allen Nutzern von Dashcams, nur anlassbezogen aufzunehmen. Dies kann aber kaum eine Dashcam - oder doch?

Dashcams von Kameraherstellern oder Dashcam-Apps funktionieren in der Regel so, dass die Aufnahme zu Fahrtbeginn gestartet und nach der Ankunft wieder beendet wird. Doch dies erzeugt nicht nur riesige Mengen an überflüssigen Daten, sondern wird teilweise auch als nicht legal eingestuft.

Anlassbezogenes Aufzeichnen - wie soll das gehen?

Die Juristen des Deutscher Verkehrs-Gerichtstags haben heute eine Empfehlung zu diesem Thema ausgesprochen. Sie raten dazu, ausschließlich "anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall " Videos aufzunehmen.

Aber wie soll das funktionieren - wenn ein Unfall passiert ist, ist es zu spät, die Video-Aufnahme zu starten?

Dashcam App ohne Nebenwirkungen

Dafür gibt es bereits eine einfache und sichere Lösung: Die "Dashcam App" kann sich jeder Nutzer eines Android Smartphones installieren und während der Fahrt verwenden. Im Unterschied zu anderen Dash-Cams zeichnet diese App fortlaufend das Geschehen auf der Straße auf, löscht es jedoch nach einem kurzen (zuvor selbst festgelegten) Zeitraum wieder, beispielsweise nach 5 Minuten. Sollte es nun während der Fahrt zu einem Vorfall kommen, der dauerhaft dokumentiert werden soll, klickt der Nutzer einfach in der App und die letzte Aufnahmesequenz wird dauerhaft gespeichert.

So finden all diejenigen, die eine Dashcam in ihrem Auto nutzen und nach Möglichkeit Aufnahmen später auch verwenden möchten, eine sichere und einfache Lösung. Sie entspricht übrigens genau den Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages.

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Quelle: Initiative für sicherere Straßen