Nicht eingetragene Änderungen können teuer werden

Tuning wird immer beliebter. Das belegen die zahlreichen Schrauber-Shows im Fernsehen. Doch egal ob dezent verschönert oder mit wuchtigen Radhäusern und breiten Gummis versehen - "gepimpte", aufgemotzte Autos sollen Spaß machen, ohne dass die Verkehrssicherheit auf der Strecke bleibt. Deshalb beraten die TÜV Rheinland-Spezialisten automobile Individualisten getreu dem Motto: Entdecke das Mögliche!

"Überdimensionale Spoiler sind heute eher out. Der Trend geht vielmehr zu aufwändig modifizierten Fahrwerken, reichlich Power unter der Haube und hochwertig gestalteten Innenräumen", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland. Damit bei der Fahrzeugabnahme nichts schief läuft, sollten Tuning-Fans bereits vor den geplanten sportiven Verschönerungskuren bei einer TÜV Rheinland-Prüfstelle kompetenten Rat einholen. "Leistungssteigerungen müssen beispielsweise in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und es drohen rechtliche Konsequenzen", betont der Experte. Neben Bußgeld und Punkten können auch die Versicherungen im Schadensfall Regressforderungen geltend machen.

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt aber: "Flachmänner" müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind jedoch Grenzwerte vorgeschrieben, erinnert Sander: "50 Zentimeter über der Fahrbahn. Das ist die Mindesthöhe der Unterkante der Frontscheinwerfer."

Während neue Rad-/Reifen-Kombinationen häufig eine Änderungsabnahme erfordern, dürfen Hobby-Bastler den Schaltknüppel meist ohne Eintragung auswechseln. "Bei scheinbar harmlosen Scheibenfolien steckt der Teufel mitunter im Detail", warnt der Experte. So muss der Auto-Fan stets auf das Prüfzeichen und die Anbaubedingungen achten.

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Quelle: TÜV Rheinland


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