Was gilt bei Garantie, Gewährleistung und Kulanz?

Als 2002 die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft trat, wollte die EU-Kommission damit auch die Wettbewerbschancen freier Werkstätten verbessern. Deshalb sollten Arbeiten, die während der Garantiezeit von nicht autorisierten Betrieben ausgeführt wurden, keinen Einfluss auf die Garantieleistungen haben - sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden. 2004 hatte das Fachmagazin AUTO SERVICE PRAXIS erstmals nachgefragt, wie die Fahrzeughersteller sich zu diesen Regeln stellen. Knapp drei Jahre danach wurde die Umfrage jetzt aktualisiert.

An sich ist die GVO in diesem Punkt eindeutig. Wenn vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten während der Garantiezeit Arbeiten ausführen, müssen diese nach Herstellerangaben durchgeführt und sauber dokumentiert werden. Besteht zudem kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der ausgeführten Arbeit und dem Garantiefall, dürfte es sich eigentlich auf die Garantieregelungen nicht auswirken.

Dass dies jedoch oftmals nur ein frommer Wunsch ist, haben zahlreiche Fälle gezeigt, von denen betroffene Werkstätten nach Erscheinen der ersten Umfrage der Redaktion von AUTO SERVICE PRAXIS berichteten. Immer wieder wurden Garantie und Gewährleistung als Wettbewerbsbremse eingesetzt. Allerdings hatten den Schwarzen Peter dabei nicht immer die Hersteller, sondern auch manche Markenbetriebe, die mit gezielten Fehlinformationen Kunden verunsicherten.

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Quelle: AUTO SERVICE PRAXIS