Profiltiefe bei Reifen sorgt für Sicherheit - auch im Sommer

Mit den ersten Sonnenstrahlen ist der Frühling nicht mehr weit. Zu Ostern den Autofahrer dann wieder an den Reifenwechsel. Doch bevor die Reifen gewechselt werden, sollten Autofahrer jedoch einiges beachten.

Zwar sind nur 1,6 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Doch bereits bei einer Profiltiefe von 4 Millimetern nimmt die Haftung des Reifens bei Nässe deutlich ab. Beschleunigungskräfte, Brems- und Lenkkräfte können nicht mehr optimal übertragen werden. Deshalb empfiehlt sich, das Profil der Reifen regelmäßig zu kontrollieren.

Gesetzlich vorgeschrieben sind für Sommerreifen von Autos und für Motorräder mindestens 1,6 Millimeter Restprofil, bei Mofas mindestens 1 Millimeter. Tests bei Autos haben jedoch ergeben, dass sich auf nasser Fahrbahn bei einer Vollbremsung der Bremsweg mit Autoreifen einer Profiltiefe von 8 Millimetern im Gegensatz zu den vorgeschriebenen 1,6 Millimetern nahezu halbiert.

Der TÜV Rheinland rät deshalb: Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abzufahren. Je nach Breite der Sommerreifen spätestens bei 3 Millimetern, Winterreifen bereits bei 4 Millimeter Restprofiltiefe erneuern. Sollte der Winterreifen die magische "4" erreicht haben, so ist er in der nächsten Saison nicht mehr wintertauglich und man sollte rechtzeitig Ersatz besorgen.

Die vorgeschrieben Mindestprofiltiefe gilt auf der gesamten Lauffläche des Reifens. Ein optisches Hilfsmittel, die Mindestprofiltiefe zu kontrollieren, sind auch Profilindikatoren am Reifen. Ein "TWI" (Tread Wear Indicator) ist meist mit einem kleinen Pfeil auf der Reifenseitenwand markiert. Diese Abnutzungsindikatoren sind beispielsweise kleine Stege oder Erhebungen in den Hauptumfangsrillen, die bei einem abgefahrenen Profil sichtbar werden. Ist der Reifen unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe abgefahren, heißt es unverzüglich Reifen wechseln. Sonst müssen Fahrer und Halter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, unter Umständen wird der Fahrer oder Halter bei einem Unfall sogar durch die Haftpflichtversicherung in Regress genommen.

Zur Übersicht: -> Sicherheit



Quelle: TÜV Rheinland AG