Zugebissen: Marder machen wieder Jagd auf Kabel und Schläuche von Fahrzeugen

Ab jetzt wird zugebissen: Im Juni beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen dann heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden.

Zumal die Schäden oft unentdeckt bleiben, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, kommen. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers kann hier helfen: Geht der Zeiger in den roten Bereich, sollte man auf jeden Fall einen Blick unter die Motorhaube werfen. - Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht.

Einziger Trost: Schäden, die Marder anrichten, sind oftmals in der Teilkasko mitversichert. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diesen Schutz. Wer es genau wissen will, sollte nachfragen oder einen Blick in seine Bedingungen werfen. Zudem sind in der Teilkasko- Versicherung manchmal auch nur die unmittelbaren Schäden - also die zerbissenen Schläuche - versichert. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Bei manchen Versicherungen sind auch diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mitversichert.

Wenn sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen hat, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

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Quelle: HUK-Coburg