Vorsicht Schlagloch!

Eis und Schnee sind geschmolzen, schon wartet auf Autofahrer die nächste Herausforderung: Schlaglöcher prägen das Straßenbild und schnell wird die Autofahrt zu einer Slalomfahrt.

Mit den ersten Frühlingstemperaturen werden auch die Schlaglöcher auf Deutschlands Straßen sichtbar: Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt hat jeder dritte Autofahrer (30 Prozent) schon einmal bewusst eine andere Strecke gewählt, um Schlaglöcher zu umgehen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass ein größeres Schlagloch zu einem plötzlichen Schaden am Fahrzeug führt. CosmosDirekt gibt Tipps, was bei einem Schaden zu beachten ist und wer im Ernstfall für die Reparaturkosten aufkommt.

An der Unfallstelle immer Beweise sichern

Jeder zehnte Autofahrer hatte laut forsa-Umfrage schon einmal einen Schaden an seinem Fahrzeug, der durch ein Schlagloch verursacht wurde. Hier ist es wichtig, an der Unfallstelle Beweise zu sichern. Am besten Fotos vom Unfallort (z.B. dass Warnschilder fehlen, die auf die Gefahr hätten hinweisen sollen), dem Schlagloch und der Beschädigung am Fahrzeug machen. Zusätzlich können Zeugenaussagen anderer Autofahrer oder Passanten hilfreich sein, um später einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

Wer die Reparaturkosten übernimmt

Plötzliche Schäden am eigenen Fahrzeug, welche durch ein Schlagloch verursacht wurden, wie zum Beispiel an Achs-, Spurstangen oder Felgenschäden, sind über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dies gilt nicht, sofern nur die Reifen beschädigt sind. Es lohnt sich die Versicherungsleistungen genau zu vergleichen. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag nach einem Schaden steigt.

Schadenersatzforderung an Städte und Kommunen

Städte und Kommunen sind verpflichtet, mit Warnschildern auf Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. Die Chancen auf vollständigen Ersatz des Schadens sind jedoch eher gering. Zum einen liegt die Beweislast für das Vorliegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Autofahrer und zum anderen sind die Anforderungen an Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht stark einzelfallabhängig. So spielen u.a. die Verkehrsbedeutung der Straße, Größe und Erkennbarkeit des Schlaglochs und erlaubte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle.
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Quelle: CosmosDirekt
Foto: Axel Bueckert/CosmosDirekt