Sicherheit geht vor: Auto-Tuning hat Grenzen

Sportlicher, schicker, individueller: Der Markt für Auto-Tuning ist unüberschaubar groß - aber nicht jede Fahrzeugveredelung wie bunte Unterbodenleuchten oder Gravuren an Fahrzeugscheiben ist in Deutschland auch wirklich zulässig. Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chip-Tuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus. Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Für die Umrüstung des eigenen Autos gilt also: Genau auf die Zertifikate von einem Sportlenkrad, dem Sportauspuff, zusätzlichen Scheinwerfern oder anderen neuen Teilen achten. In den Zertifikaten steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches Fahrzeug das Zubehör geeignet ist. Durch ein Gutachten bestätigt ein Fachmann vom TÜV die korrekte Montage. Die Einbaubescheinigung muss der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle vorlegen, die alles in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Autoteile mit Zulassung

Nach der Prüfung dürfen die Teile nicht mehr verändert oder eigenständig repariert werden. Ansonsten verfällt die Genehmigung oder die Zulassung des Wagens. Das Fahrzeug kann dann aus dem Verkehr gezogen werden - oder die Versicherung zahlt nicht im Schadenfall.
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Quelle: R+V-Infocenter


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