Steuervorteil für Autogas verlängert

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Steuervorteil für Autogas bis einschließlich 2022 zu verlängern. Die Änderung des Energiesteuergesetzes erkenne die Umweltvorteile von Autogas sowie die breite Akzeptanz bei Verbrauchern an und schaffe klare Verhältnisse.

"Mit dem Beschluss, die steuerliche Begünstigung für Autogas über 2018 hinaus um vier weitere Jahre zu verlängern, würdigt der Deutsche Bundestag den Beitrag von Autogas zu Treibhausgasminderung und Luftreinhaltung. Die Abgeordneten honorieren damit außerdem die bewusste Entscheidung von rund 450.000 Autogas-Fahrern für den emissionsarmen Kraftstoff", kommentierte der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr die Verabschiedung des Gesetzes. Lange Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess hätten die Autogas-Fahrer zuvor erheblich verunsichert. Nun herrsche endlich Klarheit, betonte Scharr. Er zeigte sich überzeugt, dass Autogas auch in Zukunft auf eine positive Resonanz der Verbraucher treffen werde: So sei Autogas selbst nach dem vollständigen Verlust des Steuervorteils ab 2023 deutlich preiswerter als Benzin. Zudem müssten Autogas-Nutzer anders als Diesel-Fahrer keine Fahrverbote fürchten. "Mit diesen Vorteilen bleibt Autogas auf Dauer der Alternativkraftstoff Nr.1", fasste Scharr zusammen.

Die bis Ende 2022 befristete steuerliche Begünstigung von Autogas wird ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöht sich dadurch die steuerliche Belastung je Liter Autogas pro Jahr um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus 14,7 Cent mehr pro Liter als heute.

Energieträger Flüssiggas

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.