Gefahr von Motorschäden: Kraftstoffqualität bei Flüssiggas

Bei Nachrüstungen von Benzinfahrzeugen mit einem Flüssiggasantrieb sind Reklamationen der Kunden fast an der Tagesordnung. Sie klagen zum Teil über Leistungsverluste des Motors oder gar Betriebsstörungen. Dies berichtet die Zeitschrift "Auto Service Praxis" in ihrer aktuellen Ausgabe. Doch selten ist mangelnde Sorgfalt deutscher Werkstätten oder ein technischer Defekt der Gasanlage für den Ärger verantwortlich. Schuld kann die mitunter schwankende Qualität des Kraftstoffs Flüssiggas, auch Autogas oder LPG (Liquified Petroleum Gas) genannt, sein.

Ähnlich wie beim Ottokraftstoff hat auch die Qualität von Flüssiggas, speziell das Verhältnis seiner Bestandteile Propan und Butan, maßgeblichen Einfluss auf das Leistungs- und Abgasverhalten des Motors. Und dieses Gasgemisch kann sehr unterschiedlich sein, wie der Flüssiggas-Anbieter Progas GmbH & Co KG bestätigt. Nach der neuen DIN EN 589 ist dies auch durchaus zulässig, denn sie regelt nicht mehr die chemische Zusammensetzung des Gases, sondern nur den Mindestdampfdruck, den das Gas bei unterschiedlichen Temperaturen erfüllen muss. Solange der Kraftstoff den Mindestdampfdruck erfüllt, kann in der warmen Jahreszeit beliebig viel billiges Butan beigemischt werden. Die DIN EN 589 bietet den Kraftstoffherstellern damit die Möglichkeit, Flüssiggas in verschiedenen Gemisch-Varianten auf den Markt zu bringen. Aber welches Gemisch in den Tanks lagert, weiß weder der Tankwart noch der Autofahrer.

Die Hersteller von Nachrüstanlagen für Flüssiggasfahrzeuge haben ihre Systeme auf Mischungsverhältnisse von 95 Vol. Prozent Propan und 5 Vol. Prozent Butan bis hin zu 70 Vol. Prozent Propan und 30 Vol. Prozent Butan eingestellt. Abweichungen von diesen Mischungsverhältnissen führen zu Leistungsverlusten der Fahrzeuge und in der Folge zu Betriebsstörungen. Ändert eine Werkstatt daraufhin die Software der Steuerelektronik der Gasanlage, so kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da die Daten nicht mehr mit den bei den Behörden hinterlegten Softwaredaten übereinstimmen. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge unter Umständen unter falschen steuerlichen Voraussetzungen fahren, wenn die Abgaswerte aufgrund der Änderung die vorgeschriebene Euro Norm überschreiten.

In diesem Zusammenhang kaum beachtet ist auch die Tatsache, dass das Mischungsverhältnis von Propan und Butan in verschiedenen europäischen Ländern ebenfalls unterschiedlich ist. So wird in Frankreich zum Beispiel eine Mischung von 45 Vol. Prozent Propan zu 55 Vol. Prozent Butan bevorzugt. Mit einer solchen Mischung können Fahrzeuge, die für deutsche Verhältnisse vorgesehen sind, nicht störungsfrei betrieben werden. Urlaubsfahrten mit Flüssiggas werden so zu einem unkalkulierbaren Risiko.

Erdgas als Kraftstoff ist dagegen von dieser Problematik nicht betroffen. Darauf weist der Trägerkreis "Das Erdgasfahrzeug" hin. Zwar schwankt auch der Methangehalt je nach Herkunft des Erdgases innerhalb von vorgegebenen Grenzen. Die Fahrzeuge von Fiat, Opel, Volkswagen und Volvo mit serienmäßigem Erdgasantrieb erkennen jedoch die Gaszusammensetzung und passen den Motorbetrieb automatisch an. Nachrüstanlagen von Drittanbietern spielen beim Erdgasmarkt seit vielen Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Erdgas und Flüssiggas sind fundamental unterschiedliche Kraftstoffe, die nicht miteinander austauschbar sind.

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Quelle: Bundesverb. Gas- u. Wasserwirtschaft BGW