In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Gefahren werden dürfen jedoch alle die Reifengrößen, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis positiv geprüft wurden. Welche Größen das sind, ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) aufgeführt. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, kann jede Technische Prüfstelle des TÜV Rheinland einen Vordruck erstellen, in dem fahrzeugspezifisch die Serienreifen aufgeführt sind.
Vor der Montage sollten Autofahrer die Winterreifen genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier Millimeter und Reifen, die älter sind als sechs Jahre geben keine ausreichende Sicherheit mehr. Das Alter lässt sich mit Hilfe der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Bei Fremdkörpern im Reifen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen überprüfen. Außerdem ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des Luftdrucks notwendig. Für die Demontage und Lagerung der Sommerreifen ist Folgendes zu beachten: Vor dem Abnehmen die Reifen mit Kreide beschriften: VR = vorne rechts; VL = vorne links; HR = hinten rechts; HL = hinten links. Die Sommerreifen sollten bei der erneuten Montage auf keinen Fall an keiner anderen Stelle als angegeben angebracht werden. Die Pneus trocken, kühl und dunkel getrennt von Ölen, Benzin und Fetten lagern. Kontakt mit diesen Stoffen macht das Gummi brüchig.
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