Gebrauchtwagenkauf: Markenhändler mit besserem Service

In einer Stichprobe hat der ADAC bundesweit Marken-Autohändler und freie Autohändler unter die Lupe genommen. Resultat: Sowohl die 20 Markenhändler als auch die 16 freien Autohändler, die in sechs Großstädten überprüft wurden, halten Informationen zu Mängeln an den jeweiligen Fahrzeugen oftmals solange zurück, bis sie vom Kunden direkt darauf angesprochen werden. Wer als Verbraucher keine Erfahrung mit Gebrauchtfahrzeugen hat - also etwa nicht über fällige Reparaturen Bescheid weiß - sollte sein Wunschfahrzeug vor dem Kauf am besten einer professionellen Gebrauchtwagenuntersuchung unterziehen. Dieses Vorgehen bringt zwei wesentliche Vorteile: Mehr Sicherheit bezüglich des Zustands des Pkw und gute Argumente, um einen angemessenen Kaufpreis beim Händler zu erzielen.

Bei den insgesamt 36 untersuchten Händlern in Berlin, Hamburg, München, Köln, Stuttgart und Dresden waren große Qualitätsunterschiede erkennbar. Die Markenhändler schnitten dabei insgesamt besser ab als die freien Händler. In der Stichprobe arbeiteten die Markenanbieter in der Regel serviceorientiert und boten öfter instandgesetzte Fahrzeuge an als die freien Kfz-Händler.

Dennoch: Die Tendenz, Fahrzeugmängel nicht immer gleich offenzulegen, war bei beiden Händlergruppen gegeben. Bei einem Auto wurde sogar Schimmel im Innenraum festgestellt. Erhebliche Mängel zeigten sich insbesondere bei den Bremsen der gecheckten Autos. 14 Wagen hatten rostige oder verschlissene Bremsanlagen. Bei den einzelnen Fahrzeugen wurden neben dem Autopreis auch Motor und Antrieb, Fahrwerk und Lenkung, Reifen und Räder, Bremsen sowie Elektrik überprüft. Im Bereich Service standen unter anderem der Verlauf des Verkaufsgesprächs, die Abwicklung der Probefahrt, das Mängelgespräch und die Preisverhandlung auf dem Prüfstand.

Wichtig: In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung losfährt, riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro.

Und: Probefahrten stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr durchführen.

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Quelle: ADAC